Allgemeine Geschäftsbedingungen

BlueLetter Marketing — Direktmailing-Kampagnen und damit zusammenhängende Leistungen

Stand: 28. September 2026 · Version 1.1

Anbieter

Semih Akgül, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „BlueLetter Marketing“, Celsiusstraße 50, 12207 Berlin, Deutschland. E-Mail: [email protected]. Telefon: +49 176 4713 6933. Nachfolgend „BlueLetter Marketing“.

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen BlueLetter Marketing und seinen Kunden über die Durchführung von Direktmailing-Kampagnen und damit zusammenhängende Leistungen.
  2. Die Leistungen von BlueLetter Marketing richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BlueLetter Marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Vorrang der Einzelabrede: Die im Angebot getroffenen Vereinbarungen – insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsplan, Laufzeit sowie zu Garantie und Umsatzbeteiligung – gehen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend.
  5. Modulare Geltung: Die §§ 11 bis 15 gelten nur, soweit die dort geregelten Leistungen oder Vergütungsbestandteile im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Fehlt eine solche Vereinbarung, findet der betreffende Paragraph keine Anwendung; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. § 16 Abs. 1 und 2 gelten stets.
  6. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Aufträge desselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von BlueLetter Marketing sind bis zu dem im Angebot genannten Gültigkeitsdatum bindend. Ist kein Datum genannt, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Zugang.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme kann durch Unterzeichnung – auch elektronisch – oder durch eine eindeutige Annahmeerklärung in Textform erfolgen.
  3. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die jeweils gültige Fassung ist unter blueletter.marketing/agb abrufbar; auf Wunsch übersendet BlueLetter Marketing sie in Textform.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

§ 3 Leistungsgegenstand

  1. BlueLetter Marketing führt für den Kunden Direktmailing-Kampagnen durch. Eine Kampagne umfasst den Versand der im Angebot genannten Anzahl von Briefen im Format C6 auf A5-Papier als Standardbrief, mit echter Handschrift und personalisierten Inhalten.
  2. Die Leistung umfasst, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist: die Recherche, rechtmäßige Beschaffung und Bearbeitung aktueller Adressdaten; die Erstellung und Personalisierung der Briefinhalte; die Einrichtung des Trackings; die Organisation des Versands und die Einlieferung bei einem Postdienstleister.
  3. Die Auswahl der Empfänger erfolgt nach den mit dem Kunden abgestimmten Kriterien, insbesondere Zielgruppe, Region und Unternehmensgröße. Die Versandliste wird dem Kunden vor Versand zur Verfügung gestellt. Als „Lead“ im Sinne dieser AGB gilt jeder auf einer Versandliste geführte Empfänger.
  4. BlueLetter Marketing schuldet die sorgfältige Durchführung der Kampagne. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere eine bestimmte Anzahl von Reaktionen, Erstgesprächen oder Abschlüssen – wird nur geschuldet, soweit im Angebot ausdrücklich eine Erfolgsgarantie nach § 11 vereinbart ist.
  5. BlueLetter Marketing ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
  6. Die Vergütung ist auf den Versand an Empfänger mit Zustelladresse in Deutschland kalkuliert, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Für Empfänger außerhalb dieses Gebiets vereinbaren die Parteien den anfallenden Portoaufschlag vor Versand in Textform.

§ 4 Versandzeitpunkt, Chargen und Versandrisiko

  1. Ein fester Versandtermin wird nur vereinbart, soweit das Angebot ihn ausdrücklich nennt. Andernfalls bestimmt BlueLetter Marketing Zeitpunkt und Aufteilung des Versands nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit geeigneter Empfängerdaten und der vorhandenen Kapazitäten; die Parteien stimmen sich hierüber in Textform ab.
  2. Der Versand kann in mehreren Teilmengen („Chargen“) erfolgen.
  3. Ist im Angebot vereinbart, dass weitere Chargen nur nach Freigabe des Kunden eingeliefert werden, gilt: Gibt der Kunde innerhalb von 9 Monaten nach Einlieferung der ersten Charge keine weitere Charge frei, gilt die Leistung als vollständig erbracht. Die dann nicht versandten Briefe verfallen; ein Anspruch auf Nachholung oder auf Erstattung eines Teils der Vergütung besteht nicht. Die Frist verlängert sich um Zeiträume, in denen BlueLetter Marketing eine freigegebene Charge nicht einliefert.
  4. BlueLetter Marketing wählt den Postdienstleister aus und liefert die Briefe nachweislich und richtig adressiert bei diesem ein. Bis zur Einlieferung trägt BlueLetter Marketing das Risiko für Verlust oder Beschädigung.
  5. Ab der Einlieferung trägt der Kunde das Versandrisiko. Für Verzögerung, Beschädigung oder Nichtzustellung durch den Postdienstleister oder ein von diesem beauftragtes Zustellunternehmen haftet BlueLetter Marketing nicht. Die Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt BlueLetter Marketing rechtzeitig alles bereit, was zur Durchführung der Kampagne erforderlich ist, insbesondere: die Freigaben nach § 6, das Rohmaterial für ein etwaiges Video, die für die Personalisierung erforderlichen Angaben sowie einen Ansprechpartner für Rückfragen.
  2. Der Kunde trägt die Kosten seiner eigenen Leistungserbringung, insbesondere der von ihm eingesetzten Werkzeuge und Personen. Eine Erstattung dieser Kosten durch BlueLetter Marketing findet nicht statt.
  3. Verzögerungen aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von BlueLetter Marketing; für diese Zeiträume gerät BlueLetter Marketing nicht in Verzug. Vereinbarte Fälligkeiten bleiben unberührt.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung im Rahmen der Kampagne nicht gegen geltendes Recht verstößt. Er stellt BlueLetter Marketing von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 6 Freigabe und Freigabefiktion

  1. Der Kunde gibt die Kampagne vor Durchführung in Textform frei. Die Freigabe erstreckt sich auf die Copy sowie, soweit vereinbart, auf Landingpage und Video.
  2. BlueLetter Marketing legt dem Kunden die Entwürfe in Textform vor und setzt ihm eine Frist von 10 Werktagen zur Freigabe oder zur begründeten Beanstandung.
  3. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die vorgelegten Entwürfe als freigegeben. Auf diese Rechtsfolge weist BlueLetter Marketing den Kunden in der Vorlage nach Absatz 2 ausdrücklich und gesondert hin. Unterbleibt dieser Hinweis, tritt die Freigabewirkung nicht ein.
  4. Die Freigabe der Copy gilt für alle Chargen derselben Kampagne, soweit sich Copy und Zielgruppe nicht ändern. Eine etwaige gesonderte Freigabe der einzelnen Charge nach § 4 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt.
  5. Für die freigegebenen Inhalte trägt der Kunde die inhaltliche Verantwortung.

§ 7 Handschrift, Vollmacht und Namensnutzung

  1. Der Kunde bevollmächtigt BlueLetter Marketing, im Rahmen der Kampagne Briefe im Namen und unter Angabe der Anschrift des Kunden zu versenden sowie Firmenbezeichnung, Logo und Marke des Kunden auf den Briefen sowie in zugehörigen Videos und Landingpages zu verwenden.
  2. Die Briefe werden in einer von BlueLetter Marketing verwendeten Handschrift erstellt und mit dem Namen des Kunden bzw. der im Angebot genannten vertretungsberechtigten Person gezeichnet. Die echte Unterschrift oder Handschrift des Kunden wird nicht verwendet, nicht benötigt und nicht erhalten.
  3. Eine rechtsverbindliche Zeichnung im Namen des Kunden findet nicht statt. BlueLetter Marketing gibt keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Kunden ab.
  4. Die Vollmacht ist auf die vertragsgegenständlichen Kampagnen beschränkt und erlischt mit deren Durchführung; bereits versandte Briefe bleiben unberührt.

§ 8 Landingpage, Domain und personalisierte Videos

  1. Soweit im Angebot vereinbart, erstellt, hostet und betreibt BlueLetter Marketing eine Landingpage, auf die der auf den Briefen aufgedruckte QR-Code führt. Jeder Lead kann eine individuelle Adresse mit eigenem Code erhalten.
  2. Die Landingpage kann ein personalisiertes Video des Kunden sowie ein Formular zur Anfrage eines Gesprächstermins enthalten. Eingehende Anfragen leitet BlueLetter Marketing unverzüglich an den Kunden weiter.
  3. Der Kunde stellt das Rohmaterial für das Video bereit. BlueLetter Marketing erzeugt daraus die personalisierten Fassungen.
  4. Die Landingpage wird nicht unter einer Hauptdomain einer der Parteien betrieben, sondern unter einer eigens für die Kampagne registrierten Domain, um die Systeme voneinander zu trennen. Diese Domain leitet bei direktem Aufruf auf die Hauptdomain des Kunden weiter. Registrierung, Verwaltung und Betrieb übernimmt BlueLetter Marketing.
  5. Nach Beendigung des Vertrages überträgt BlueLetter Marketing die Domain auf Wunsch des Kunden gegen Erstattung der laufenden Registrierungskosten; andernfalls wird sie abgeschaltet. Die bis dahin eingegangenen Termin- und Reaktionsdaten erhält der Kunde in einem gängigen Format.
  6. Erstellung, Hosting und Betrieb sind mit der Vergütung nach § 9 abgegolten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet; BlueLetter Marketing bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und beseitigt Störungen unverzüglich nach Kenntnis.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit und Verzug

  1. Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Fälligkeit und Zahlungsplan richten sich nach dem Angebot. Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  3. Ist im Angebot eine Fixkostenposition je Brief ausgewiesen, ist diese vor Versand der jeweiligen Kampagne fällig. Sie ist unabhängig vom Kampagnenergebnis geschuldet und wird nicht erstattet.
  4. Der Versand einer weiteren Charge setzt den vollständigen Zahlungseingang der jeweils fälligen Beträge voraus.
  5. Bei Zahlungsverzug ist BlueLetter Marketing berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich zurückzubehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  6. Ist der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und verwendet er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bestimmt sich der Leistungsort nach seinem Sitz; die Steuerschuld geht auf ihn über (Reverse Charge). Die Rechnung erfolgt ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis. Der Kunde teilt Änderungen seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich mit und stellt BlueLetter Marketing von Nachteilen frei, die aus unzutreffenden Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft entstehen.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Rollenverteilung und Verantwortungsgrenze

  1. BlueLetter Marketing verantwortet die Kampagne bis zur Zustellung der Briefe sowie die Bereitstellung des Trackings und, soweit vereinbart, der Landingpage.
  2. Die telefonische Nachverfolgung der Leads obliegt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde führt die Gespräche selbst oder setzt hierfür Dritte ein, etwa eigene Mitarbeiter, Setter oder Dienstleister. Auswahl, Anweisung und Vergütung dieser Personen obliegen allein dem Kunden; ein Vertragsverhältnis zwischen ihnen und BlueLetter Marketing entsteht nicht. Der Kunde stellt sicher, dass die Weitergabe der Leads an diese Personen datenschutzkonform erfolgt, und steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.
  3. Die Qualifizierung, Durchführung und der Abschluss der Gespräche liegen beim Kunden.
  4. Stellt BlueLetter Marketing auf Grundlage eines gesonderten Vertrages einen Cold Caller bereit, übernimmt BlueLetter Marketing die Verantwortung für die telefonische Kontaktaufnahme bis zur Terminsetzung des jeweiligen Gesprächs. Ab der Terminsetzung liegt die Verantwortung beim Kunden.
  5. Zur laufenden Verbesserung der Kampagnen erhält BlueLetter Marketing auf Anfrage Zugriff auf die Gesprächsnotizen zu den kontaktierten Leads, auch soweit die Gespräche durch nach Absatz 2 eingesetzte Personen geführt werden.

Abschnitt B – Ergänzende Regelungen

Die nachfolgenden §§ 11 bis 15 gelten ausschließlich, soweit die dort geregelten Leistungen oder Vergütungsbestandteile im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Ist dies nicht der Fall, findet der betreffende Paragraph auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. § 16 enthält in den Absätzen 1 und 2 eine stets geltende Grundregel; nur die dortigen Absätze 3 bis 5 setzen eine Vereinbarung im Angebot voraus.

§ 11 Erfolgsgarantie

  1. Ist im Angebot eine Erfolgsgarantie vereinbart, garantiert BlueLetter Marketing, dass innerhalb der dort genannten Frist ab Einlieferung der ersten Charge das dort genannte Ziel erreicht wird. Als Ziel können eine Mindestzahl qualifizierter Erstgespräche, ein kumulierter Netto-Auftragswert oder beides wahlweise vereinbart werden; sind beide Ziele genannt, sind sie gleichrangig und die Garantie ist mit Erreichen eines der beiden erfüllt.
  2. Ein „qualifiziertes Erstgespräch“ ist ein tatsächlich durchgeführtes Gespräch zwischen dem Kunden oder einer von ihm nach § 10 Abs. 2 eingesetzten Person und einem Lead, bei dem der Gesprächspartner entscheidungsbefugt oder entscheidungsvorbereitend tätig ist und ein konkreter, aktueller Bedarf an der Leistung des Kunden besteht. Ein vom Lead nicht wahrgenommener Termin zählt nicht; ein vom Kunden abgesagter oder nicht wahrgenommener Termin zählt.
  3. Mitwirkungspflichten: Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde die Leads nach Maßgabe der im Angebot vereinbarten Kontaktquoten und Reaktionszeiten telefonisch kontaktiert. Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) werden auf Reaktionsfristen nicht angerechnet; die Frist beginnt mit Beginn der nächsten Geschäftszeit.
  4. Dokumentation: Der Kunde dokumentiert die Kontaktversuche nachweisbar nach Zeitpunkt, Kanal und Ergebnis. Eine automatische Dokumentation über ein CRM-System oder eine Telefonanlage genügt. Die Dokumentation ist BlueLetter Marketing auf Verlangen in Textform vorzulegen.
  5. Anrechnung nicht bearbeiteter Leads: Leads, die der Kunde nicht nach Absatz 3 kontaktiert hat oder für die eine Dokumentation nach Absatz 4 fehlt, werden bei der Ermittlung der Garantieerfüllung zugunsten von BlueLetter Marketing als qualifiziertes Erstgespräch gewertet.
  6. Entfall der Garantie: Verletzt der Kunde die Pflichten nach Absatz 3 oder 4 in erheblichem Umfang, entfällt die Garantie vollständig. Erheblich ist die Verletzung insbesondere, wenn mehr als 25 % der Leads unbearbeitet oder undokumentiert bleiben.
  7. Hemmung: Die Garantiefrist verlängert sich um Zeiträume, in denen der Kunde eine Mitwirkung nach § 5 nicht erbracht hat. Übersteigt die Gesamtdauer solcher Zeiträume 6 Wochen, entfällt die Garantie vollständig.
  8. Rechtsfolge: Wird das Ziel nicht erreicht, führt BlueLetter Marketing auf eigene Kosten weitere Kampagnen durch, bis das Ziel erreicht ist (Nachlieferung); dem Kunden entstehen hierfür keine weiteren Kosten. Die Nachlieferung ist auf zwei weitere Kampagnen im Umfang der ursprünglichen Kampagne begrenzt. Für die Nachlieferung gelten die Absätze 2 bis 7 entsprechend.
  9. Ist das Ziel auch nach Abschluss der Nachlieferung nicht erreicht, vereinbaren die Parteien in Textform, ob eine weitere Nachlieferung erfolgt oder ob die Vergütung ganz oder teilweise erstattet wird. Bis zu einer solchen Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Bestimmt das Angebot eine abweichende Rechtsfolge, geht diese vor.
  10. Entfällt die Garantie nach Absatz 6 oder 7, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Erstattung.

§ 12 Umsatzbeteiligung und vorausgeschickte Provision

  1. Ist im Angebot eine Umsatzbeteiligung vereinbart, erhält BlueLetter Marketing den dort genannten Prozentsatz auf sämtliche Netto-Umsätze, die der Kunde mit nach § 13 zugerechneten Kunden erzielt.
  2. Die Beteiligung gilt gleichermaßen für den Erstauftrag, für wiederkehrende Vergütungen und Retainer sowie für sämtliche Folge- und Zusatzaufträge, jeweils zeitlich unbegrenzt, solange die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem zugerechneten Kunden besteht.
  3. Bemessungsgrundlage ist der Netto-Umsatz ohne Umsatzsteuer, den der Kunde in Rechnung stellt und der tatsächlich bezahlt wurde. Bestimmt das Angebot eine abweichende Bemessungsgrundlage, etwa die Marge, geht diese vor.
  4. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Zahlungseingang des jeweiligen Endkunden beim Kunden. Storniert ein Endkunde oder bleibt die Zahlung endgültig aus, entfällt der anteilige Anspruch bzw. wird mit künftigen Auszahlungen verrechnet.
  5. Umsätze mit Kunden, die der Kunde durch Weiterempfehlung eines zugerechneten Kunden gewinnt, werden von der Umsatzbeteiligung nicht erfasst, soweit diese Kunden nicht selbst nach § 13 zugerechnet sind und das Angebot nichts anderes bestimmt.
  6. Vorausgeschickte Provision: Ist im Angebot ein Vorschuss vereinbart, gilt dieser als Vorauszahlung auf die Umsatzbeteiligung. Die entstehende Beteiligung wird zunächst mit dem Vorschuss verrechnet; solange die aufgelaufene Beteiligung den Vorschuss nicht übersteigt, erhält BlueLetter Marketing über den Vorschuss hinaus keine weitere Zahlung. Sobald die aufgelaufene Beteiligung den Vorschuss übersteigt, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt.
  7. Fälligkeit des Vorschusses richtet sich nach dem Angebot. Ist dort ein auslösendes Ereignis bestimmt, zeigt die Partei, in deren Sphäre es eintritt, dies der anderen innerhalb von 5 Werktagen in Textform an. Widerspricht die andere Partei nicht innerhalb von 5 Werktagen unter Angabe von Gründen, gilt das Ereignis als eingetreten.
  8. Ein einmal fällig gewordener und gezahlter Vorschuss wird nicht erstattet, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

§ 13 Zurechnung vermittelter Kunden

  1. Grundlage der Zurechnung ist die Versandliste der jeweiligen Kampagne. Als „zugerechneter Kunde“ gilt jeder Lead, der mit dem Kunden einen Vertrag schließt, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
    1. Der Vertragsschluss erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Einlieferung des Briefes beim Postdienstleister; in diesem Fall gilt der Lead ohne weiteren Nachweis als zugerechnet, unabhängig vom Kanal des Kontakts; oder
    2. der Vertragsschluss erfolgt später und der Kontakt ist über einen von BlueLetter Marketing eingerichteten Trackingmechanismus – QR-Code, Landingpage, Tracking-Rufnummer oder Tracking-E-Mail – zustande gekommen oder der Lead hat auf den Brief Bezug genommen.
  2. Dokumentationspflicht: Der Kunde fragt jeden Neukunden, der auf einer Versandliste geführt wird, im Rahmen der Anbahnung nach dem Weg der Kontaktaufnahme und hält die Antwort in Textform fest. Unterbleibt die Nachfrage oder ihre Dokumentation, gilt der Kunde als nach Absatz 1 lit. b) zugerechnet.
  3. Ist ein Kunde nach Absatz 1 zugerechnet, gilt die Zurechnung dauerhaft und erfasst auch alle späteren wiederkehrenden Umsätze sowie Folge- und Zusatzleistungen dieses Kunden, ohne erneuten Nachweis.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche über BlueLetter Marketing gewonnenen Kunden offenzulegen und die daraus erzielten Umsätze vollständig mit BlueLetter Marketing zu teilen.

§ 14 Nachweis, Abrechnung und Prüfrecht

  1. Der Kunde gleicht die Versandlisten monatlich intern mit sämtlichen Neuabschlüssen ab und übermittelt BlueLetter Marketing bis zum 5. Werktag des Folgemonats ein Reporting in Textform mit Kundenname, Netto-Umsatz, Leistungsumfang und Zahlungsstatus. Das Reporting erfolgt auch bei Fehlanzeige.
  2. Der Kunde informiert BlueLetter Marketing zudem innerhalb von 5 Werktagen über jeden einzelnen Vertragsschluss mit einem zugerechneten Kunden.
  3. BlueLetter Marketing stellt auf dieser Grundlage Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
  4. Prüfrecht: Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Reportings kann BlueLetter Marketing Einsicht in die zur Abrechnung erforderlichen Unterlagen verlangen, beschränkt auf die zugerechneten Kunden. Die Einsicht erfolgt nach Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten und höchstens einmal je Kalenderjahr sowie zusätzlich bei konkretem Anlass.
  5. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Einsicht durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten, etwa einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, auf Kosten von BlueLetter Marketing. Ergibt die Prüfung eine Abweichung zulasten von BlueLetter Marketing von mehr als 5 %, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.

§ 15 Umgehungsverbot und Vertragsstrafe

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütungsansprüche von BlueLetter Marketing nicht zu umgehen. Eine Umgehung liegt insbesondere vor bei der Abrechnung zugerechneter Kunden über verbundene Unternehmen oder Dritte, beim Verschweigen von Abschlüssen oder wiederkehrenden Umsätzen, beim Verzicht auf einen im Angebot als auslösend bestimmten Vergütungsbestandteil zugunsten anderer Vergütungsbestandteile sowie bei der künstlichen Reduzierung ausgewiesener Umsätze.
  2. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Absatz 1 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des jeweils entgangenen Beteiligungsbetrages, mindestens jedoch 2.500 € und höchstens 25.000 € je Verstoß.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Vertragsstrafe ist. In diesem Fall ist die Vertragsstrafe entsprechend herabzusetzen.
  4. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Mehrere Verstöße, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen und denselben zugerechneten Kunden betreffen, gelten als ein Verstoß.

§ 16 Referenz und Videoaufnahme

  1. Grundregel: BlueLetter Marketing ist berechtigt, Namen, Firmierung und Logo des Kunden sowie die Tatsache der Zusammenarbeit zu Referenz- und Marketingzwecken zu nennen, insbesondere auf der Website blueletter.marketing, in Angeboten und in sonstigen Unterlagen. Vertrauliche Einzelheiten der Zusammenarbeit, insbesondere Konditionen, Umsätze und Ergebnisse, werden dabei nicht offengelegt, soweit der Kunde dem nicht gesondert zustimmt.
  2. Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs stellt BlueLetter Marketing die weitere Nutzung unverzüglich ein und entfernt die Angaben insbesondere von der Website; bereits erfolgte Nutzungen, etwa in gedruckten Unterlagen, bleiben unberührt. Dieser Paragraph ist abweichend von § 1 Abs. 5 auch ohne gesonderte Vereinbarung im Angebot anwendbar.
  3. Videoaufnahme: Eine Verpflichtung des Kunden, BlueLetter Marketing eine Videoaufnahme als Referenz zur Verfügung zu stellen, besteht nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall stellt der Kunde die Aufnahme innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt der im Angebot genannten Voraussetzung bereit.
  4. Für eine nach Absatz 3 bereitgestellte Videoaufnahme räumt der Kunde BlueLetter Marketing das einfache Recht ein, sie zu Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen. Absatz 2 gilt für den Widerruf entsprechend.
  5. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an der Videoaufnahme zu verfügen, insbesondere an den darin abgebildeten Personen und verwendeten Inhalten.

§ 17 Laufzeit und Beendigung

  1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Angebot. Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, endet der Vertrag mit vollständiger Durchführung der beauftragten Kampagne einschließlich einer etwaigen Nachlieferung; eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BlueLetter Marketing insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei Rechnungen jeweils mehr als 14 Tage oder mit einer Rechnung mehr als 30 Tage über die Fälligkeit hinaus in Verzug ist, Letzteres nach erfolgloser Mahnung mit siebentägiger Nachfrist, oder wenn er gegen § 13 Abs. 4 oder § 15 verstößt.
  3. Kündigt der Kunde außerordentlich, ohne dass BlueLetter Marketing den wichtigen Grund zu vertreten hat, bleibt die Vergütung in voller Höhe geschuldet, soweit die Kampagne bereits eingeliefert wurde. Ist noch keine Charge eingeliefert, bleiben 30 % der Vergütung als Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Datenbeschaffung und Konzeption geschuldet; im Übrigen wird eine bereits geleistete Zahlung erstattet.
  4. Nachwirkung: Ist eine Umsatzbeteiligung vereinbart, bestehen die Ansprüche nach §§ 12 und 13 auch nach Beendigung des Vertrages fort, soweit sie Kunden betreffen, die vor Vertragsende zugerechnet wurden oder nach § 13 Abs. 1 noch als zugerechnet gelten, unabhängig davon, welche Partei aus welchem Grund gekündigt hat. Die Pflichten nach § 14 bestehen für die Dauer der Nachwirkung fort. Die zeitliche Reichweite der Nachwirkung richtet sich nach dem Angebot.
  5. Bereits gezahlte Fixkosten werden nicht erstattet, soweit die zugehörige Kampagne versandt wurde.
  6. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 18 Haftung

  1. BlueLetter Marketing haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten, für die schuldhafte Verletzung von Rechten Dritter sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BlueLetter Marketing nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von BlueLetter Marketing.
  5. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der Kampagne, insbesondere für Reaktionsquoten, Terminzahlen oder Abschlüsse, wird nicht übernommen, soweit keine Garantie nach § 11 vereinbart ist.

§ 19 Datenschutz

  1. Beide Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung sowie das jeweils für sie geltende nationale Datenschutzrecht.
  2. Soweit BlueLetter Marketing im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird dem Angebot als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Vertrages.
  3. Die Recherche und Beschaffung der Adressdaten nimmt BlueLetter Marketing nach eigener Entscheidung über Quellen und Auswahlkriterien und insoweit als eigener Verantwortlicher vor.
  4. Die von BlueLetter Marketing beschafften Adressdaten dürfen beim Kunden verbleiben und von ihm weiter genutzt werden; ab Übergabe verarbeitet er sie in eigener Verantwortung.
  5. Widerspricht ein Empfänger der werblichen Ansprache, wird er von künftigen Kampagnen ausgeschlossen.

§ 20 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

  1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, insbesondere Kundendaten, Umsätze, Preise, Arbeitsabläufe, Copy und Konditionen. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
  2. Sämtliche von BlueLetter Marketing entwickelten Arbeitsabläufe, Skripte, Automatisierungen, Systeme, Copy, Gestaltungen und Vorlagen bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von BlueLetter Marketing.
  3. Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Kampagneninhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer, beschränkt auf die vereinbarten Kampagnen.
  4. Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Marken und Kennzeichen bleiben sein Eigentum.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. „Werktag“ ist jeder Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des jeweiligen Empfängers.
  2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von BlueLetter Marketing in Textform auf Dritte übertragen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Zuständigkeit aus Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.
  6. BlueLetter Marketing ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.